Öffentliches Verfahrensverzeichnis.

Das BDSG schreibt im §4g vor, dass der Beauftragte für den Datenschutz die folgenden Angaben entsprechend §4e BDGS Jedermann auf Antrag in geeigneter Weise verfügbar zu machen hat. Dieser Verpflichtung möchten wir auch ohne Antrag Ihrerseits nachkommen und erklären wie folgt:

1. Name und Anschrift der verantwortlichen Stelle

Sebastian Gollasch Versicherungsmakler GmbH
Sterndamm 57, 12487 Berlin
Telefon: 030 / 232 57 47 – 0, Fax: 030 / 232 57 47 – 11
Sitz der Gesellschaft: Berlin, Regsitergericht: Amtsgericht Charlottenburg, HRB 148956

2. Geschäftsführer

Sebastian Gollasch

3. Beauftragter Leiter der Datenverarbeitung

Sebastian Gollasch

4. Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung

Die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung erfolgt zur Ausübung der Maklertätigkeit gemäß nachfolgendem Umfang:

  • Durchführung der Beratung von Kunden und Interessenten inklusive Risikoanalyse und Angebotserstellung
  • Vermittlung und Beschaffung von Versicherungsschutz
  • Verwaltung/Betreuung der Versicherungsverträge
  • Feststellen und optimieren des Versicherungsbedarfs
  • Bearbeitung von Schaden- bzw. Leistungsfällen
  • Durchführung von internen statistische Auswertungen
  • Bewerbung von Versicherungsprodukten
  • Kommunikation mit Produktgebern und weiteren Produktvermittlern (Pools)

5. Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der diesbezüglichen Daten und Datenkategorien

Es werden im Wesentlichen zu folgenden Personengruppen personenebezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern diese zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke erforderlich sind:

  • Kunden- und Interessentendaten, versicherte Personen, Begünstigte
  • Daten von Geschädigten, Anspruchstellern oder Zeugen
  • Mitarbeiter-, Bewerber- und Geschäftspartnerdaten
  • Versicherer und Dienstleister

diesbezügliche Daten oder Datenkategorien sind:

  • Namens-, Adress- und Kontaktdaten, Identifikationsdaten (Ausweisnummer, Steuernummer), Daten zu Versicherungsverhältnissen, Vertragsdaten, ggf. Daten von Sachverständigen und Gutachtern, Gesundheitsdaten, Einkommensdaten, Finanzstatus, Bankverbindungen, Angaben zum beruflichen Werdegang, Ausbildung und Qualifikation, angaben zu Familienverhältnissen und Kindern, Betreuungsinformationen
  • Schadendaten, Sachverhaltsschilderungen
  • Abrechnungs- und Leistungsdaten
  • Personaldaten zur Personalverwaltung- steuerung und -abrechnung sowie zur Abwicklung und Steuerung von Transaktionen

6. Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die Daten mitgeteilt werden können

  • Öffentliche Stellen (gesetzliche und private Krankenversicherungen, Träger der Renten- und Unfallversicherung, Finanz- und Aufsichtsbehörden) bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften.
  • Interne Abteilungen zur Erfüllung der unter 4. genannten Zwecke.
  • Externe Auftragnehmer (insbesondere Versicherungs- und Finanzunternehmen, die an der Ausführung der jeweiligen Geschäftsprozesse beteiligt sind) entsprechend §11 BDSG.
  • Weitere externe Stellen, wie z.B. Kreditinstitute (Gehaltszahlungen), Handwerker im Rahmen der Schadenbearbeitung, Steuerberater und Rechtsanwälte

7. Regelfristen für die Löschung der Daten

Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Nach Ablauf dieser Fristen können die entsprechenden Daten gelöscht werden, wenn sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder für unternehmerische Zwecke erforderlich sind, sowie auf Grund von gesetzlichen Erfordernissen notwendig sind.

Handelsrechtliche und finanzwirksame Daten eines abgeschlossenen Geschäftsjahres werden entsprechend der rechtlichen Vorschriften nach zehn Jahren gelöscht, soweit keine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben oder eine längere Aufbewahrung aus zwingenden Gründen erforderlich ist. Kürzere Löschungsfristen werden auf besonderen Gebieten (Personalverwaltung, Bewerberdaten, Abmahnungen) berücksichtigt. Sind Aufbewahrungs- und Löschfristen nicht gesetzlich vorgegeben, so werden Daten gelöscht, wenn die unter Ziff. 4 genannten Zwecke dauerhaft wegfallen.

8. Geplante Datenübermittlung an Drittstaaten

Eine Übermittlung an Drittstaaten ist z. Zt. nicht geplant, ansonsten werden die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen nach dem gültigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in seiner jeweiligen aktuellen Fassung geschaffen, sowie eingehalten.

Sebastian Gollasch Versicherungsmakler GmbH
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