Sturmschäden im Freien – Was Ihre Hausratversicherung wirklich abdeckt
Stürme und Naturereignisse gehören in Deutschland zu den häufigsten Ursachen für Versicherungsschäden. Besonders ärgerlich wird es, wenn Gartenmöbel, Sonnenschirme oder ein hochwertiger Grill durch starke Windböen beschädigt werden. Doch wann greift die Hausratversicherung tatsächlich?
Ab wann gilt ein Sturm als versichert?
Versicherungstechnisch liegt ein Sturm erst dann vor, wenn Windstärke 8 erreicht wird – das entspricht einer Geschwindigkeit von mindestens 62 km/h. Leichtere Böen, auch wenn sie Schaden anrichten, werden von der Versicherung meist nicht als Sturm anerkannt und führen daher oft nicht zu einer Entschädigung.
Sind Gartenmöbel, Grill und Co. wirklich mitversichert?
Viele denken bei beschädigten Gegenständen im Garten sofort an die Außenversicherung der Hausratversicherung. Tatsächlich ist das grundsätzlich der richtige Ansatz. Allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen. In den meisten Policen ist geregelt, dass Sturmschäden an beweglichen Gegenständen außerhalb des Gebäudes nicht ersetzt werden. Das betrifft vor allem Möbel auf Terrasse oder Balkon, Grills, Pflanzkübel, Spielgeräte oder andere lose Gegenstände im Freien.
In den Versicherungsbedingungen findet sich dazu häufig der Hinweis, dass keine Entschädigung geleistet wird für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Das bedeutet konkret: Viele Sturmschäden im Garten bleiben unversichert – selbst wenn es sich um Hausrat handelt.
Gibt es Versicherungsschutz für den Außenbereich?
Einige Versicherer bieten in ihren erweiterten Hausrat-Tarifen oder Premiumlösungen Zusatzleistungen an, die auch Gegenstände im Freien mit einschließen. Diese sogenannten Komforttarife decken in bestimmten Fällen Sturmschäden an Gartenmöbeln oder Grills mit ab. Allerdings ist dies keine Selbstverständlichkeit und muss individuell im Vertrag geprüft werden.
Wann lohnt sich ein Vertragscheck?
Wer hochwertiges Mobiliar oder empfindliche Ausstattung im Außenbereich besitzt, sollte regelmäßig seine Versicherungsverträge prüfen. Der Umfang der Außenversicherung unterscheidet sich stark zwischen den Anbietern. Ein Vergleich oder die Beratung durch einen unabhängigen Versicherungsmakler kann helfen, Lücken im Schutz zu erkennen und gezielt zu schließen.
Als erfahrener Versicherungsmakler unterstützen wir Sie gern dabei, Ihre Hausratversicherung auf den Prüfstand zu stellen. Gemeinsam prüfen wir, ob Ihre Außenbereiche ausreichend abgesichert sind und welche Verbesserungsmöglichkeiten bestehen – individuell, unabhängig und transparent.
Sie möchten wissen, ob Ihre Gartenmöbel im Ernstfall geschützt sind? Dann lassen Sie uns gemeinsam Ihre Unterlagen durchsehen – für ein gutes Gefühl, auch bei Sturmwarnung.
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