10.11.2020

Solidaritätszuschlag fällt – Ab 2021 mehr Geld für die private Vorsorge

Soli-Ersparnis für Single

Nach rund 30 Jahren heißt es für die meisten Bundesbürger ab 2021 Abschied nehmen vom Solidaritätszuschlag (kurz „Soli“ genannt). Damit bleibt für rund 96,5 Prozent aller Lohn- oder Einkommenssteuerpflichtigen mehr Netto vom Brutto. Laut Finanzministerium werden sogar rund 90 Prozent der Steuerzahler überhaupt keinen Soli mehr zahlen müssen. Lediglich Spitzenverdiener werden weiterhin voll zur Entrichtung des Soli´s herangezogen. Gerade im Hinblick auf die zunehmende Bedeutung der privaten Alters-, Gesundheits- und Risikovorsorge ist die (Teil)Abschaffung des Soli´s ein Segen.

Aber was ändert sich genau? Wer muss den Soli auch ab 2021 noch zahlen? Und wie lässt sich das freiwerdende Einkommen am besten für die finanzielle Vorsorge einsetzen? Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Berlin tragen wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen.


Der Soli – die Sondersteuer für den „Aufbau Ost“

Gut drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung ist der Solidaritätszuschlag für den deutschen Steuerzahler zur Gewohnheit geworden. Dabei sollte dieser bei seiner Einführung im Jahr 1991 lediglich für kurze Zeit eingeführt werden, um nach der Wiedervereinigung finanzielle Mittel für den Aufbau Ostdeutschlands bereitzustellen. Allein im Jahr 2018 nahm der Bund durch den Soli 18,9 Mrd. Euro ein. Nachdem in den vergangenen Jahren die Stimmen um die Sinnhaftigkeit des Solidaritätszuschlags immer lauter wurden, folgt ab 2021 nun die Teilabschaffung. Unter dem Strich stehen dem Staat damit jährlich rund 10,9 Mrd. Euro weniger Steuereinnahmen zur Verfügung. Ihr Vorteil: Dieses Geld steht Ihnen zukünftig zusätzlich zur Verfügung und Sie können es damit unabhängig vom Staat für die eigene private Vorsorge investieren.


So ist die aktuelle Lage

Der Soli wird auf die Lohn- oder Einkommenssteuer, auf die Kapitalertragssteuer und bei Kapitalgesellschaften auf die Körperschaftssteuer erhoben. Der Soli ist somit eine Steuer auf eine Steuer. Bisher erhebt der Staat den Solidaritätszuschlag ab einer zu zahlenden Lohn- oder Einkommenssteuer in Höhe von 973 Euro pro Jahr (Einzelveranlagung) / 1.945 Euro pro Jahr (Zusammenveranlagung).


Was sich ab 2021 ändert

Mit der Reform des Solidaritätszuschlags wird die Freigrenze ab 2021 deutlich angehoben. Somit fällt der Soli erst dann an, wenn die Lohn- oder Einkommensteuer 16.956 Euro pro Jahr (Einzelveranlagung) / 33.912 Euro pro Jahr (Zusammenveranlagung) übersteigt. Ab diesem Punkt beginnt die sogenannte Milderungszone, in der der Soli einkommensabhängig auf 5,5 Prozent ansteigt. Durch die Milderungszone wird verhindern, dass Arbeitnehmer den Soli in voller Höhe bezahlen müssen, wenn deren Einkommen nur knapp über der Freigrenze liegen.  Alle Einkommen oberhalb der Milderungszone (Spitzenverdiener) zahlen weiterhin den vollen Soli-Satz.

Insgesamt zahlen damit nur noch 10 Prozent der Steuerzahler den Soli. Dabei sind es 6,5 Prozent der Besserverdiener, die den Soli zumindest noch teilweise entrichten. Nur 3,5 Prozent der Spitzenverdiener bittet der Staat weiterhin voll zur Kasse.


Hinweis: Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbHs und AGs) müssen den Soli weiterhin wie bisher auf die Körperschaftssteuer entrichten.


Im Ergebnis ist der Jahresbruttolohn entscheidend:

Das Finanzministerium gibt an, dass bis zu einem Jahresbruttolohn von 73.000 EUR (Alleinstehende) / 151.000 EUR (Verheiratete mit zwei Kindern) kein Soli mehr entrichtet werden muss. Wer darüber verdient aber unter 109.000 EUR (Alleinstehende) / 221.000 EUR (Verheiratete mit zwei Kindern) befindet sich in der Milderungszone und muss den Soli nur anteilig zahlen. Spitzenverdiener zahlen hingegen weiterhin den vollen Solidaritätszuschlag. Ein Blick auf die Grafik verdeutlicht die verschiedenen Zonen.

Solidaritätszuschlag fällt weg


Hinweis: Es genügt ein Blick auf Ihre Gehaltsabrechnung um zu wissen, wie viel Soli Sie derzeit persönlich zahlen.


Wieviel Geld habe ich ab 2021 mehr zur Verfügung?

Was die Soli-Abschaffung konkret bedeutet, verdeutlichen die beiden folgenden Beispiele:

Beispiel 1: Verheiratete mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von zusammen 110.000 Euro sparen durch die Soli-Abschaffung ca. 818,64 EUR pro Jahr.

Beispiel: Soli-Ersparnis für Verheiratete


Beispiel 2: Ein Single mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 42.500 EUR spart durch die Soli-Abschaffung ca. 357,60 Euro pro Jahr.

Beispiel: Soli-Ersparnis für Single

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Die Ersparnis sinnvoll für die eigene Vorsorge nutzen

Vor dem Hintergrund der immer wichtiger werdenden Vorsorgeproblematik ist es durchaus sinnvoll darüber nachzudenken, die Soli-Ersparnis in die eigene Vorsorge zu stecken. Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Berlin nennen wir Ihnen an dieser Stelle die vier wichtigsten Ansatzpunkte für eine unabhängige und sorgenfreie Zukunft:

  • Altersvorsorgen: Die staatliche Rente reicht in Zukunft kaum für ein vernünftiges Leben aus. Warum das so ist, zeigt unser Blog-Beitrag „Die gesetzliche Rente reicht nicht aus“. Treffen Sie daher geeignet Maßnahmen. So können Sie sich im Alter nicht nur etwas gönnen, sondern vielleicht auch früher in Rente gehen.
  • Gesundheitsvorsorge: Trotz einer soliden Grundversorgung übernehmen gesetzliche Krankenkassen nicht alle Kosten. Wer private Vorsorge trifft, kann sich im Bedarfsfall auch die bestmögliche medizinische Behandlung leisten.
  • Pflegevorsorge: Die Pflege ist ein teures Pflaster. Die Pflege zu Hause oder die Unterbringung im Pflegeheim kostet leicht mehrere Tausend Euro pro Monat. Mit einer privaten Pflegeversicherung sorgen Sie für Entlastung.
  • Arbeitskraftabsicherung: Nichts ist so wertvoll wie ihre Arbeitskraft. Schützen Sie diese daher bspw. mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Beraten lassen und Soli-Ersparnis clever einsetzen

Wie sie sehen, sparen Sie durch die Soli-Abschaffung bares Geld. Geld, das Sie im Hinblick auf Ihre persönliche Absicherung clever investieren können. Bedenken Sie: Wenn Sie allein die Ersparnis aus der Soli-Abschaffung in Ihre Vorsorge investieren verändert sich Ihre finanzielle Situation gegenüber 2020 nicht zum Negativen. Ganz im Gegenteil: Sie gewinnen, ohne es im Geldbeutel zu merken, Sicherheit und Unabhängigkeit für die Zukunft. Als unabhängiger Versicherungsmakler aus Berlin beraten wir Sie gerne zur Gestaltung Ihrer persönlichen Vorsorge. Nutzen Sie einfach einen der vielen Wege mit uns Kontakt aufzunehmen.

 

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